Invaliditätsgrad von Teilerwerbstätigen, die den Haushalt führen
Sind Sie teilweise erwerbstätig und arbeiten die übrige Zeit im Haushalt – dann wird bei Ihnen die gemischte Methode angewendet.
Für Personen, die ohne Gesundheitsschaden teilerwerbstätig wären, in der übrigen Zeit den Haushalt führen würden, wird der Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode berechnet: Zunächst wird festgestellt, welchen Umfang Erwerbstätigkeit und Haushaltsarbeit ausmachen (z.B. 60 % Erwerb, 40 % Haushalt). Nun wird für jeden Bereich je ein Invaliditätsgrad errechnet. Für den Erwerbsteil nach der Einkommensmethode, wobei das Teilzeitpensum auf ein 100 %-Pensum hochgerechnet wird. Für den Haushaltsteil wird nach der Betätigungsmethode der Invaliditätsgrad berechnet. Daraus ergibt sich – entsprechend dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit – der Invaliditätsgrad.