Für Personen, die ohne Gesundheitsschaden teilerwerbstätig wären, in der übrigen Zeit den Haushalt führen würden, wird der Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode berechnet: Zunächst wird festgestellt, welchen Umfang Erwerbstätigkeit und Haushaltsarbeit ausmachen (z.B. 60 % Erwerb, 40 % Haushalt). Nun wird für jeden Bereich je ein Invaliditätsgrad errechnet. Für den Erwerbsteil nach der Einkommensmethode, wobei das Teilzeitpensum auf ein 100 %-Pensum hochgerechnet wird. Für den Haushaltsteil wird nach der Betätigungsmethode der Invaliditätsgrad berechnet. Daraus ergibt sich – entsprechend dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit – der Invaliditätsgrad.