Sie kommen vom Einkaufen und finden Ihren Wagen mit einer eingedrückten Seite vor. Der Täter hat sich aus dem Staub gemacht. In solchen Fällen wie auch bei anderen Unfällen mit Fahrerflucht springt der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) ein. Jeder Fahrzeughalter zahlt in diesen mit einem Anteil seiner Versicherungsprämie ein. Man erhält jedoch nur dann Leistungen, wenn keine andere Versicherung (etwa die Kaskoversicherung) für den Schaden aufkommt. Und es besteht ein Selbstbehalt von 1000 Franken.