Wer bei einem Unfall seinen Pflichten nicht nachkommt, kann gebüsst werden. Das gilt auch für Unbeteiligte (z.B. Mitfahrende), wenn im Nachhinein feststeht, dass das Leisten von Nothilfe für sie zumutbar gewesen wäre, oder wenn sie nicht einmal bereit waren, den Rettungsdienst zu alarmieren.