Verkehrsunfälle mit Verletzten
Rechtsratgeber
GrundlageUnterlassene Nothilfe bei Verkehrsunfällen
Wer bei einem Unfall Verletzte im Stich lässt oder sonst überhaupt nicht mithilft, riskiert eine Strafe.
Wer bei einem Unfall seinen Pflichten nicht nachkommt, kann gebüsst werden. Das gilt auch für Unbeteiligte (z.B. Mitfahrende), wenn im Nachhinein feststeht, dass das Leisten von Nothilfe für sie zumutbar gewesen wäre, oder wenn sie nicht einmal bereit waren, den Rettungsdienst zu alarmieren.