Privathaftpflichtversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHaftpflicht: Velo- und Motorfahrradhalter
Im Schadenfall deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden ganz oder jenen Teil des Schadens, der die Versicherungssumme der obligatorischen Haftpflichtversicherung übersteigt.
Seit Abschaffung der Velovignette Anfang 2012 deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die Velofahrende verursachen und für die sie haften. Ebenso gedeckt sind Elektrovelo-Besitzer mit schwächeren E-Bikes (Tretleistung bis 25 km/h). Verursacht eine Velofahrerin ohne Privathaftpflichtversicherung einen Schaden, kommt dafür der Nationale Garantiefonds auf - mit Rückgriff auf die Velofahrerin.