Seit Abschaffung der Velovignette Anfang 2012 deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die Velofahrende verursachen und für die sie haften. Ebenso gedeckt sind Elektrovelo-Besitzer mit schwächeren E-Bikes (Tretleistung bis 25 km/h). Verursacht eine Velofahrerin ohne Privathaftpflichtversicherung einen Schaden, kommt dafür der Nationale Garantiefonds auf - mit Rückgriff auf die Velofahrerin.