Das zahlt die Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHeilbehandlung nach Unfall
Bei einem Unfall, der über eine Versicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gedeckt ist, werden die gesamten Kosten für eine zweckmässige Heilbehandlung bezahlt.
Nach einem UVG-versicherten Unfall besteht Anspruch auf eine zweckmässige und wirtschaftliche Heilbehandlung durch einen Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker oder eine medizinische Hilfsperson. Auch ärztlich verordnete Nach- und Badekuren werden bezahlt. Bei Spitalbehandlung sind die Kosten auf der allgemeinen Abteilung gedeckt.