Nach einem UVG-versicherten Unfall besteht Anspruch auf eine zweckmässige und wirtschaftliche Heilbehandlung durch einen Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker oder eine medizinische Hilfsperson. Auch ärztlich verordnete Nach- und Badekuren werden bezahlt. Bei Spitalbehandlung sind die Kosten auf der allgemeinen Abteilung gedeckt.