Was ist nach UVG versichert?
Rechtsratgeber
GrundlageRechtlicher Unfallbegriff
Was wir umgangssprachlich als Unfall bezeichnen, muss rechtlich nicht unbedingt ein Unfall sein.
Rechtlich gilt nur die plötzliche, unbeabsichtigte Schädigung durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor als Unfall.