Nach Stellenaustritt oder auch wenn die Unfallversicherungsdeckung aus einem anderen Grund endet, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle (NBUV) durch eine sogenannte Abredeversicherung noch um maximal 6 Monate über die Nachdeckung hinaus zu verlängern. Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist mittels Einzahlung der dafür vorgesehenen Prämie abgeschlossen werden. In der Regel kann Ihnen der Arbeitgeber den Einzahlungsschein aushändigen.