Wer untersteht der Unfallversicherung?
Rechtsratgeber
GrundlageAbredeversicherung
Das Ende der Unfallversicherungsdeckung kann mit einer Abredeversicherung noch hinausgeschoben werden.
Nach Stellenaustritt oder auch wenn die Unfallversicherungsdeckung aus einem anderen Grund endet, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle (NBUV) durch eine sogenannte Abredeversicherung noch um maximal 6 Monate über die Nachdeckung hinaus zu verlängern. Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist mittels Einzahlung der dafür vorgesehenen Prämie abgeschlossen werden. In der Regel kann Ihnen der Arbeitgeber den Einzahlungsschein aushändigen.