Allgemeines zu den beschränkten dinglichen Rechten
Rechtsratgeber
GrundlageDienstbarkeiten
Dienstbarkeiten vermitteln dem Berechtigten die Befugnis, ein Grundstück in bestimmter Hinsicht zu gebrauchen und zu nutzen. Sie können dem Grundeigentümer gewisse Handlungen aber auch untersagen.
Eine sogenannte Dienstbarkeit erlaubt es einem aussenstehenden Dritten, ein Grundstück in bestimmter Hinsicht zu gebrauchen und zu nutzen (positive Dienstbarkeit). Sie kann dem Grundeigentümer aber auch gewisse Handlungen untersagen (negative Dienstbarkeit). Am häufigsten sind positive Dienstbarkeiten - zum Beispiel: