Quellen und Leitungen
Rechtsratgeber
GrundlageDurchleitungsrecht
Mittels Dienstbarkeit wird das Recht erlangt, eine Leitung zur Ver- und Entsorgung ausserhalb des eigenen Grundstücks zu errichten. Ein paar Besonderheiten sind hier zu beachten.
Wer Strom-, Wasser- oder andere Leitungen zur Ver- und Entsorgung durch ein fremdes Grundstück legen lassen will, muss mit dessen Eigentümer einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag abschliessen. Der Vertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden.