Quellen und Leitungen
Rechtsratgeber
GrundlageEntstehung, Unterhalt und Untergang des Quellenrechts
Bezüglich Entstehung und Untergang des Quellenrechts finden die allgemeinen Regeln über die Grunddienstbarkeiten Anwendung.
Die Begründung des Quellenrechts und weitere Details (z.B. die Entschädigung des Grundeigentümers) werden in einem Dienstbarkeitsvertrag festgehalten. Auch wenn das im Gesetz nicht explizit steht, muss dieser - wie alle anderen Dienstbarkeitsverträge - von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Das Quellenrecht entsteht mit Eintragung in das Grundbuch.