Einsprache gegen Bauvorhaben
So können Sie vorgehen, wenn Sie sich gegen ein Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft wehren möchten.
Sind Sie mit einem Bauprojekt Ihres Nachbarn nicht einverstanden, steht Ihnen in den meisten Kantonen ein Einspracherecht zu. Im Kanton Zürich beispielsweise läuft es etwas anders: Hier müssen Sie während der Planauflage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen; gegen diesen können Sie dann gegebenenfalls Rekurs erheben. In einzelnen Kantonen informiert die Behörde die von einem Bauvorhaben direkt betroffenen Grundeigentümer persönlich. Ansonsten gilt es, regelmässig die Bauausschreibungen im Amtsblatt zu lesen. Viele Gemeinden veröffentlichen das Bauvorhaben auch elektronisch auf der Webseite. Während der Planauflagefrist können Sie gegen das bevorstehende Projekt Einsprache erheben und die Verletzung von bau- oder zivilrechtlichen Vorschriften geltend machen. In der Regel gilt eine 20-tägige Frist ab Veröffentlichung des Bauprojekts im Amtsblatt. Erkundigen Sie sich dazu bei der Baubehörde der Gemeinde.