Will Ihr Nachbar näher an die Grundstücksgrenze bauen, als die Abstandsvorschriften es vorsehen, besteht die Möglichkeit, ein Näherbaurecht zu vereinbaren. In der Regel ist es gegenseitig. Man schliesst dazu einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag ab und lässt das Näherbaurecht im Grundbuch eintragen. So bleibt es erhalten, wenn das Grundstück verkauft wird.