Möchte Ihr Nachbar eine über die Grundstücksgrenze hinausragende Baute erstellen, so können Sie mit ihm ein Überbaurecht vereinbaren, welches in einem öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag geregelt und anschliessend im Grundbuch eingetragen wird. So bleibt es erhalten, wenn das Grundstück verkauft wird.