Jeder Grundeigentümer kann sich gegen übermässige Störungen (Immissionen) durch seinen Nachbarn wehren. Ob eine Immission übermässig ist, richtet sich nach der Lage und Beschaffenheit des Grundstückes sowie nach dem Ortsgebrauch. Als Massstab dient auch die Frage, wie ein Durchschnittsmensch die Situation beurteilen würde. Wollen Sie eine Beeinträchtigung nicht dulden, suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Dies bringt in den meisten Fällen mehr als gleich mit der Schlichtungsbehörde zu drohen.