Deponiert der Bauherr von nebenan Bauaushub auf Ihrem Grundstück oder gräbt er einen Teil Ihrer Böschung ab? Reagieren Sie sofort! Sie können Sie sich mit der Eigentumsfreiheitsklage wehren. Sie dient dazu, bestehende Störungen zu beseitigen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu verlangen. Zudem kann man mit dieser Klage vom Nachbar die Unterlassung künftiger Störungen verlangen. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde der Gemeinde, wo Ihr Grundstück liegt. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.