Mit dieser nachbarrechtlichen Klage können Sie (Eigentümer, Mieter oder anderweitig Berechtigter) die Beseitigung oder Unterlassung von übermässigen Immissionen (Störungen durch Lärm, Gerüche, überhängende Pflanzen etc.) verlangen, die vom Nachbargrundstück ausgehen. Sie können fordern, dass die Schadensquelle beseitigt, bzw. ein andauernder störender Zustand untersagt wird. Im Rechtsbegehren müssen Sie die Ursachen und Auswirkungen der Störungen darlegen. Nicht verlangt werden kann dagegen die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustands. Hierfür ist die Eigentumsfreiheitsklage vorgesehen.