Verursacht Ihr Nachbar auf Ihrem Grundstück einen Schaden, muss er dafür aufkommen. Auch bei der Schadenersatzklage ist die Schlichtungsbehörde die erste Stelle, an welche Sie sich wenden müssen. Eine Schadenersatzklage muss innerhalb eines Jahres seit Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.