Übermässige Immissionen durch Nachbargrundstück
Rechtsratgeber
GrundlageÜbermässige materielle Immissionen durch Nachbargrundstück
Gehen von einer Liegenschaft übermässige materielle Immissionen (physische bzw. körperliche Einwirkungen) aus, können sich die Nachbern wehren.
Wird eine Liegenschaft (auch Stockwerkeigentum) so genutzt, dass es dadurch zu übermässigen materiellen Immissionen (Einwirkungen) auf andere Grundstücke kommt, können sich die Nachbarn dagegen mit einer Klage wehren.