Das Gesetz schreibt keine Revision der Jahresrechnung vor. Trotzdem ist es sinnvoll, einen Revisor einzusetzen. Die meisten Stockwerkeigentümerreglemente sehen einen solchen denn auch vor. Er bietet den Eigentümern Gewähr für eine saubere Buchführung und einen korrekten Jahresabschluss. Und dem Verwalter, der für diese Arbeiten meist zuständig ist, gibt die Revision zusätzliche Sicherheit.