Der Revisor in der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie Wahl eines Revisors der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Ein Revisor ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist aber sinnvoll, ihn im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft vorzusehen.
In der Regel sieht das Stockwerkeigentümerreglement vor, dass und wie ein Revisor zu wählen ist. Aber auch ohne solche Vorschrift kann die Stockwerkeigentümerversammlung - mit einfachem Mehr - einen Revisor einsetzen. Ein Revisor ist in jeder Gemeinschaft nützlich, denn die finanziellen Angelegenheiten bieten bekanntlich besonderen Zündstoff.