Der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie Aufgaben des Verwalters der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Der Verwalter führt die Geschäfte der Stockwerkeigentümergemeinschaft und vertritt diese nach aussen.
Neben der Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen hat der Verwalter grundsätzlich sämtliche (inner-)gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben zu erledigen. In der Regel führt er auch die Buchhaltung der Gemeinschaft. Er ist also quasi der Geschäftsführer der Gemeinschaft, wobei er natürlich - besonders was die Vertretung gegenüber Dritten betrifft - an die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben sowie die Gemeinschaftsbeschlüsse gebunden ist.