Neben der Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen hat der Verwalter grundsätzlich sämtliche (inner-)gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben zu erledigen. In der Regel führt er auch die Buchhaltung der Gemeinschaft. Er ist also quasi der Geschäftsführer der Gemeinschaft, wobei er natürlich - besonders was die Vertretung gegenüber Dritten betrifft - an die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben sowie die Gemeinschaftsbeschlüsse gebunden ist.