Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageGemeinsam leben in der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Gegenseitige Rücksichtnahme sollte unter Nachbarn selbstverständlich sein - erst recht, wenn sie der gleichen Eigentümergemeinschaft angehören. Leider ist das nicht immer der Fall.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Nachbarn nehmen Rücksicht aufeinander. Das gilt für Stockwerkeigentümer gleichermassen wie für Mieter und für Einfamilienhausbesitzer. Übermässigen Lärm oder Gestank muss niemand hinnehmen. Weil die Grenzen des Zumutbaren fliessend sind, macht es Sinn, gewisse lärmverursachende Tätigkeiten in der Hausordnung einzuschränken oder allenfalls ganz zu verbieten. Aber auch ohne eine solche Regelung können Sie sich wehren - sofern Sie die Übermässigkeit der Immissionen nachweisen können.