Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageSchriftliche Beschlüsse anstelle einer Stockwerkeigentümerversammlung?
Grundsätzlich können Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft auch schriftlich gefasst werden - von Gesetzes wegen allerdings nur einstimmig.
In weiten Teilen des Stockwerkeigentumsrechts wird auf das Vereinsrecht verwiesen. Dort sind Beschlüsse auf schriftlichem Weg möglich. Dabei wird zwischen sogenannten Zirkulationsbeschlüssen und der Urabstimmung unterschieden.