Es ist nicht unbedingt nötig, dass man persönlich an der Versammlung teilnimmt. Man kann sich auch vertreten lassen. Im Prinzip sollten jeder Einladung zu einer Stockwerkeigentümerversammlung Vollmachtsformulare beiliegen. Sind beispielsweise von sieben Eigentümern zwei anwesend und einer legt zudem zwei Vollmachten vor, ist die Versammlung beschlussfähig.