Die Versammlung hat mindestens einmal jährlich stattzufinden und ist vom Verwalter einzuberufen. Zudem kann ein Fünftel der Eigentümer vom Verwalter verlangen, dass er eine Versammlung einberuft. Ist kein Verwalter bestellt, so kann - ohne andere Bestimmung im Reglement - jeder Eigentümer eine Versammlung einberufen.