Das Gesetz macht keine Angaben, wie die Wertquote zu berechnen ist. Die Wertquote muss spätestens im Zeitpunkt der Eintragung des Stockwerkeigentums im Grundbuch definitiv feststehen. Da allgemeingültige Regeln zur Bestimmung der Wertquote fehlen, wird diese in aller Regel durch einen beigezogenen Fachmann - Architekt oder Bauingenieur - berechnet.