Stockwerkeigentum bedeutet immer Miteigentum an der gesamten Liegenschaft. Die Wertquote gibt an, zu welchem Teil man an der Liegenschaft beteiligt ist, meist in Tausendsteln des Wertes der Liegenschaft. Die Wertquote bestimmt zum Einen, in welchem Umfang sich der Stockwerkeigentümer an den gemeinschaftlichen Kosten beteiligen muss, zum Anderen beeinflusst sie teilweise das Stimmrecht. Die richtige Bestimmung der Wertquote sollte daher immer von einem Fachmann vorgenommen werden.