In der Regel haben die Stockwerkeigentümer jeweils Vorschüsse auf ein gemeinschaftliches Konto einzuzahlen, aus dem die laufenden Kosten beglichen werden. Diese Pflicht ist entweder im Reglement festgeschrieben, oder sie wird jährlich an der Stockwerkeigentümerversammlung neu beschlossen. Am Ende des Rechnungsjahres wird dann jeweils der konkrete Kostenanteil pro Eigentümer ermittelt und eine entsprechende Abrechnung erstellt.