Kann sich die Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht auf eine neue Kostenregelung einigen, obschon eine solche aufgrund der konkreten Verhältnisse notwendig erscheint, so kann das Gericht einen angemessenen Verteilschlüssel festsetzen. Selbstverständlich kann ein Stockwerkeigentümer auch dann an den Richter gelangen, wenn in der Eigentümerversammlung ein sachlich nicht korrekter Beschluss über den Verteilschlüssel gefällt wird.