Gemeinschaftliche Kosten der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageEintreiben von ausstehenden Stockwerkeigentümerbeiträgen
Für ausstehende Stockwerkeigentümerbeiträge steht der Gemeinschaft ein gesetzliches Pfandrecht und ein Retentionsrecht zu.
Bezahlt ein Eigentümer seine Beiträge nicht, so kann die Gemeinschaft eine gewöhnliche Betreibung auf Pfändung einleiten. Im Fall des Rechtsvorschlags des Betriebenen ist eine Zivilklage notwendig, die mit einem Gesuch bei der Schlichtungsbehörde beginnt.