Gemeinschaftliche Kosten der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageIst der gesetzliche Verteilschlüssel von Nebenkosten im Stockwerkeigentum abänderbar?
Die Verteilung nach Wertquoten (gemäss Gesetz) kann von der Stockwerkeigentümergemeinschaft abgeändert werden.
Es gibt Fälle, in denen sich die Verteilung sämtlicher Kosten nach Wertquoten als unbefriedigend erweist. Das können objektive Gründe sein, wie die unterschiedliche Nutzung eines Lifts, je nach dem, auf welchem Stock man wohnt. Aber auch Gründe, die in der Person eines Stockwerkeigentümers liegen, können eine Abweichung von der gesetzlichen Kostenverteilung aufdrängen. So z.B. wenn sich im Erdgeschoss einer Wohnliegenschaft ein Gewerbe mit deutlich höherem Wasserverbrauch befindet.