Kaufverträge über Liegenschaften müssen notariell beurkundet werden. Notare sind, je nach Kanton, freiberuflich tätig (oft gleichzeitig Rechtsanwälte) oder Staatsangestellte (Amtsnotare oder andere Urkundspersonen). Wenden Sie sich an eine Notarin und lassen Sie einen Kaufvertragsentwurf gemäss Ihren Abmachungen mit den Kaufinteressenten ausarbeiten.