Verkauf der Wohnung
Rechtsratgeber
GrundlageWohnungsverkauf: Vertragsschluss, Eigentumsübergang und Zahlung
Der Notar fertigt den Kaufvertrag nach den Wünschen der Parteien aus. Darin wird u.a. die Eigentumsübertragung, der Übergang von Nutzen und Gefahr sowie die Sicherstellung des Kaufpreises geregelt.
Kaufverträge über Liegenschaften müssen notariell beurkundet werden. Notare sind, je nach Kanton, freiberuflich tätig (oft gleichzeitig Rechtsanwälte) oder Staatsangestellte (Amtsnotare oder andere Urkundspersonen). Wenden Sie sich an eine Notarin und lassen Sie einen Kaufvertragsentwurf gemäss Ihren Abmachungen mit den Kaufinteressenten ausarbeiten.