Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Änderung des Zwecks einer Stockwerkeinheit
Gemäss Bundesgericht ist die hotelmässige Bewirtschaftung von Wohnungen eine Zweckänderung, die der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft bedarf.
BGE 5A.632/2011: Die hotelmässige Bewirtschaftung von Wohnungen einer Wohnliegenschaft bedeutet eine Zweckänderung und ist somit nur mit Zustimmung aller Stockwerkeigentümer zulässig.