Durch das Sonderrecht können Sie bestimmte Grundstücksteile - v.a. die Wohnung selber - ausschliesslich benutzen und baulich ausgestalten. Nicht alle Teile lassen sich aber zu Sonderrecht ausscheiden. Die gemeinschaftlichen Teile werden durch die Gemeinschaft verwaltet (Unterhalt, bauliche Änderung, Verfügung). An gemeinschaftlichen Teilen, z.B. an Gartensitzplätzen oder Parkplätzen, können besondere Nutzungsrechte eingeräumt werden - auch ausschliessliche Nutzungsrechte oder Sondernutzungsrechte genannt.