Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Begründung von besonderen Nutzungsrechten
Hier finden Sie einen Bundesgerichtsentscheid zur Frage, in welcher Form ausschliessliche Nutzungsrechte begründet werden können.
BGE 127 III 506: Formlos können keine besonderen Nutzungsrechte begründet werden, sondern es bedarf eines schriftlichen Beschlusses der Gemeinschaft - entweder im Rahmen des Protokolls einer Stockwerkeigentümerversammlung oder in Form eines (einstimmigen) Zirkularbeschlusses.