Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Umwandlung von Sonderrechtsteilen in gemeinschaftliche Teile und umgekehrt
Gemäss Bundesgericht braucht es für die Umwandlung von Sonderrecht in allgemeine Teile und umgekehrt einen einstimmigen Beschluss.
BGE 5C.264/2006: Die Umwandlung von Sonderrechtsteilen in gemeinschaftliche Teile oder umgekehrt ist eine Verfügung über die Sache im Sinne von Art. 648 Abs. 2 ZGB und erfordert einen einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer.