Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageDer Gartensitzplatz vor der eigenen Wohnung
Wer eine Gartenwohnung kauft, sollte sich über den Umfang des besonderen Nutzungsrechts im Bezug auf Garten und Gartensitzplatz genau informieren.
Grund und Boden gehören zwingend zu den gemeinschaftlichen Teilen. Ein Garten oder ein Gartensitzplatz kann daher nie zu Sonderrecht ausgeschieden werden. Aber den Besitzern der Gartenwohnungen wird meist ein besonderes Nutzungsrecht an Garten und Sitzplatz eingeräumt.