Als Stockwerkeigentümer sind Sie in erster Linie Miteigentümer des Baugrunds, der Grundparzelle und des darauf erstellten - und im Stockwerkeigentum aufgeteilten - Gebäudes. Mit dem Kauf einer Wohnung im Stockwerkeigentum erwerben Sie eine bestimmte Quote an diesem Stammgrundstück.