Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageWas heisst Sonderrecht?
Zu Sonderrecht können nur in sich abgeschlossene Räume mit eigenem Zugang ausgeschieden werden.
Als Stockwerkeigentümer sind Sie in erster Linie Miteigentümer des Baugrunds, der Grundparzelle und des darauf erstellten - und im Stockwerkeigentum aufgeteilten - Gebäudes. Mit dem Kauf einer Wohnung im Stockwerkeigentum erwerben Sie eine bestimmte Quote an diesem Stammgrundstück.