Normalerweise wird im Mietvertrag vereinbart, auf welchen Termin der Mietzins geschuldet ist. Meistens muss der Mietzins monatlich zum Voraus bezahlt werden. Mit anderen Worten: Liegt der Mietzins am 1. des Monats nicht auf dem Konto des Vermieters, befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug. Fehlt hingegen eine vertragliche Regelung, so muss die Miete erst am Ende jedes Monats, spätestens aber am Ende der Mietzeit bezahlt werden.