Mietzins
Rechtsratgeber
GrundlageOrts- und quartierübliche Mietzinse
Welchen Mietzins darf der Vermieter verlangen?
In der Schweiz gilt das Prinzip der Kostenmiete: Das heisst, die Mieteinnahmen müssen die mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten des Vermieters decken. Darüber hinaus darf der Vermieter auch eine angemessene Rendite aus seiner Liegenschaft ziehen. Angemessen ist eine Nettorendite, die höchstens 2 Prozent über dem aktuellen Referenzzinssatz liegt, sofern der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt (ist der Referenzzinssatz höher, darf die Nettorendite maximal 0,5 Prozent über diesem liegen).