Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) gab seine Empfehlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ab. Der Solothurner Rechtsanwalt Rémy Wyssmann hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Impfstoff-Lieferverträgen verlangt, wie die CH-Media-Zeitungen berichteten

Das BAG hatte die Veröffentlichung verweigert. Die Impfstoff-Beschaffung sei noch nicht abgeschlossen, die Offenlegung würde die Position der Schweiz bei laufenden und künftigen Verhandlungen schwächen, so die Argumentation des Bundesamtes. 

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Der EDÖB verweist in seiner Empfehlung auf die parlamentarische Debatte zur Revision des Covid-Gesetzes in der Wintersession 2021. In der Debatte sei eine breit abgestützte politische Bereitschaft erkennbar gewesen, den Anspruch auf Transparenz ebenso hoch zu werten wie die finanziellen Interessen der Eidgenossenschaft. Dies könne nicht unberücksichtigt bleiben. Zudem habe das BAG nicht konkret darlegen können, inwieweit die Veröffentlichung der Verträge eine ernsthafte Gefährdung der aussenpolitischen Interessen bedeuten würde. 

Das BAG habe Kenntnis genommen von der Empfehlung, teilte das Bundesamt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das weitere Vorgehen werde geprüft. Innerhalb von 20 Tagen kann das Bundesamt eine Verfügung gegen die Veröffentlichung erlassen, wenn es sich weiterhin dagegenstellt. Tut es dies, muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befassen. 

Der Beobachter hatte bereits im August 2020 Einsicht in die Verträge verlangt. Im Schlichtungsverfahren wurde dem BAG zugestanden, die Einsicht vorderhand aufzuschieben.

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