Der Bund muss auch in Zukunft die Verträge mit den Herstellern von Impfstoffen nicht von von sich aus offen legen. Der Nationalrat ist heute dem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt, die eine Streichung der entsprechenden Passage im Covid-19-Gesetz empfahl.

Eingebracht hatte die Offenlegungspflicht SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. Grund: In der Pandemie verfügen die Impfhersteller über eine riesige Macht. «Es gibt offensichtlich ein gerechtfertigtes öffentliches Interesse am Inhalt dieser Verträge», so Wasserfallen. Das Gefühl, den von den Herstellern diktierten Bedingungen mehr oder weniger ausgeliefert zu sein, verursache ihr Unbehagen. 

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Im Nationalrat fand sie mit ihrem Anliegen eine deutliche Mehrheit, doch ebenso beharrlich stemmten sich Bundesrat und Ständerat dagegen. Eine Veröffentlichung würde die Glaubwürdigkeit des Bundes und dessen Position in künftigen Verhandlungen schwächen, so dass Hauptargument. Sowohl die Geschäftsprüfungskommissionen als auch die Finanzdelegation hätten bereits heute Einsicht in die Verträge. Das Bedürfnis nach Kontrolle sei damit erfüllt. 

Nach diesem Entscheid bleibt einzig der Weg über das Öffentlichkeitsgesetz um zu erfahren, was in den Verträgen steht. 

Erstes Gesuch wurde abgelehnt 

Der Beobachter hatte bereits im August 2020 Impfstoff-Verträge bleiben geheim Bund hält sich bei Impfdeals bedeckt  Zugang zu den Verträgen mit Moderna verlangt. Das BAG hatte das Gesuch damals abgelehnt. Im Schlichtungsverfahren attestierte der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger (EDÖB) dem BAG, «in genügender Dichte» nachgewiesen zu haben, dass die «wirtschaftlichen Interessen der Schweiz erheblich beeinträchtigt» wären, würden die Vertragsdetails zum damaligen Zeitpunkt veröffentlicht.

Damals lag für die Impfstoffe noch nicht einmal die Zulassung vor. Der EDÖB stellte aber fest, dass dieser Ausnahmeartikel nur restriktiv angewendet werden dürfe. Deshalb empfahl er dem BAG, für Transparenz zu sorgen, sobald die Beschaffung abgeschlossen sei. Der Beobachter hat darum Mitte Dezember ein neues Zugangsgesuch gestellt. 

Kein Austausch mit anderen Ländern

Bisher hat der Bund mit Moderna Kaufverträge über 13,5 Millionen Impfdosen für das Jahr 2021 abgeschlossen und 7 Millionen für das Jahr 2022. Im Fall von Pfizer/Biontech sind es 6 Millionen Dosen für 2021 und je 7 Millionen für die Jahre 2022 und 2023. Für Novavax liegen Verträge über 6 Millionen Dosen vor, für Jannsen über 150’000 Dosen. 

Die Beschaffung liegt in der Verantwortung der Abteilung Übertragbare Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Ob das Angebot eines Herstellers fair sei, werde mittels eines Offertenvergleichs ermittelt. Ein Informationsaustausch mit anderen Ländern findet nicht statt: «Die Verträge sind nicht nur vertraulich, sondern beinhalten auch eine Vertraulichkeitsklausel. Somit können wir uns nicht zum Vertragsinhalt mit anderen Behörden austauschen», so ein BAG-Sprecher. 

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