Die Panzerfaust als Nachbarin
Weil die Armee in der Nähe schiesst, sind zwei Frauen psychisch am Anschlag. Doch das Gesetz schützt laute Waffen.
Veröffentlicht am 1. März 2016 - 14:03 Uhr
Am schlimmsten sind die Panzerfäuste. Wenn sie losgehen, bekommt Karin Thrier Herzrasen und Schweissausbrüche. «Ich wollte auch schon mit dem Hund raus, als es losging. Er blieb nach ein paar Metern zitternd stehen.» Inzwischen ist der Hund schwerhörig – und Karin Thrier mit den Nerven am Ende.
1998 zogen die heute 51-Jährige und ihre Partnerin Renate Schlotterbeck, 50, in das frühere Bauernhaus in Mollis GL ein. Sie renovierten die im Grünen gelegene Liegenschaft, halten Hühner und haben einen Garten: «Die Lebensqualität ist super – eigentlich.»
Wenn nur das Schiessen nicht wäre. Der Lärm vom etwa 600 Meter entfernten Schiessplatz Walenberg werde immer intensiver. Andere Schiessplätze machte die Armee dicht und verlegte die Übungen nach Walenberg. Dort knallt es manchmal an jedem Werktag, teilweise bis abends um zehn Uhr, vereinzelt auch an Samstagen. Zum Einsatz kommen Sturmgewehre, Maschinengewehre, «Explosivübungshandgranaten» oder auch «Panzerfäuste 110 mm», so das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Am störendsten sei der Lärm der Panzertruppen, vor allem in den warmen Monaten, sagt Thrier. Ausgerechnet dann, wenn sie als Selbständige zwischendurch zu Hause arbeiten oder sich erholen möchte. Die Situation belastet die beiden massiv, der Beobachter berichtete schon 2006. Gegen den Lärm kämpfen die Frauen allein und bisher ohne Erfolg.
Bei der Gemeindeverwaltung von Glarus Nord heisst es, weitere Lärmklagen lägen nicht vor. Weshalb sich keine anderen Nachbarn in der schwach besiedelten Landwirtschaftszone am Lärm stören, darüber wolle man nicht spekulieren. Generell sei das VBS für den Schiessplatz verantwortlich.
2010 keimte bei Thrier und Schlotterbeck Hoffnung. Damals wurde die Lärmschutzverordnung auch für Schiessplätze verbindlich, vorher galten nur Empfehlungen. Doch entgegen ihrer Erwartung sei der Lärmpegel sogar gestiegen. Das VBS verneint «eine generelle Zunahme der Schiessübungen» am Walenberg. Einige Waffen wie Panzerfäuste 110 mm und Handgranaten seien seit 2009 «vermehrt eingesetzt worden», andere weniger.
Das VBS weist die Lärmklagen seit je ab, da die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. Der Schriftverkehr zwischen den Parteien überschreitet gelegentlich die Grenzen der Sachlichkeit. Die Anwohnerinnen finden, bei nächtlichen Schiessübungen gehe es zu «wie im Krieg», die Lärmbelastung sei «absolut unzumutbar» und das Fass «komplett am Überlaufen». Ein Armeekommandant ortet als «Problemkern» dagegen eine «subjektive Komponente»: Man «findet den entsprechenden ‹Lärm› sympathisch oder eben nicht». Er erklärt: «‹Lärm› ist die subjektive Form des Empfindens von physikalischem Schall.»
«Man findet den entsprechenden 'Lärm' sympathisch – oder eben nicht.»
Ein Kommandant der Schweizer Armee
2014 berechnete das VBS die «tatsächliche Lärmbelastung» am Haus der Anwohnerinnen: Da sie «knapp zehn Dezibel» unter dem Grenzwert lag, sah das VBS «keine Veranlassung» für «Lärmschutzmassnahmen am Walenberg». Zurzeit nimmt ein Ingenieurbüro an der Liegenschaft akustische Messungen vor, um die Berechnungen «zu verifizieren».
Wie hoch die Belastung ist, wird gemäss Lärmschutzverordnung mit Berechnungen der akustischen Energie der Geschosse festgestellt – nicht mit Messungen. Wie laut die grössten Waffen am Walenberg sind, sagt das VBS nicht, denn für das Gesetz ist das nicht relevant: «Die Energie der einzelnen Schüsse wird über ein Jahr summiert und anschliessend ein Mittelwert berechnet. Ein einzelner Schuss ist nicht massgebend», schreibt das zuständige Bundesamt für Umwelt. Gewisse Waffen dürfen sehr laut sein – wenn genügend ruhigere Phasen folgen, wird der Grenzwert nicht überschritten.
Der für die Anwohnerinnen gültige Grenzwert liegt bei 65 Dezibel, bezogen auf eine «Beschallung» an 365 Tagen rund um die Uhr. 65 Dezibel erreicht ein lauteres Gespräch oder Kantinenlärm – eine solche Dauerbelastung kann gesundheitsschädigend wirken und das Risiko für Herz-Kreislauf-Störungen erhöhen, besagen wissenschaftliche Studien. Das grössere Problem sei aber ein anderes, sagt Renate Schlotterbeck: «Anderen Lärm wie den von Zügen nimmt man mit der Zeit nicht mehr wahr, er ist wie ein Rauschen. Doch an die Schiessexplosionen gewöhnt sich das Ohr nicht.»
Grenzwerte, die auf einem Jahresmittel beruhen, mögen im Fall des relativ regelmässigen Verkehrslärms sinnvoll sein. Doch bei Schiesslärm mit sehr lauten, explosiven und sehr ruhigen Phasen ist die Regelung fragwürdig. «Der Lärm der lauten Waffen wird massiv privilegiert», kritisiert Anwalt Peter Ettler, Präsident der Lärmliga Schweiz und erfahren in Sachen Fluglärmklagen. Er habe bei den 2010 eingeführten Grenzwerten von Anfang an ein ungutes Gefühl gehabt, auch weil sie die Auswirkungen der Druckwellen der Schiessexplosionen auf den Körper nicht berücksichtigten.
«An Lärm wie denjenigen von Zügen gewöhnt sich das Ohr, an die Schiessexplosionen nicht.»
Renate Schlotterbeck, Anwohnerin
Die Druckwellen grosser Waffen spüren die Anwohnerinnen im Hausinnern: «Gäste stürmten schon panisch in den Garten, als die Knallerei losging.» Gegen den Schiesslärm waren die Frauen bisher machtlos. Nur wenn Grenzwerte verletzt würden, müsste das VBS ihnen Schallschutzfenster bezahlen oder Lärmschutzmassnahmen am Schiessplatz ergreifen – wofür es bis Ende 2025 Zeit hätte.
Weshalb ziehen die beiden nicht weg? «Wer würde uns dieses Haus schon abkaufen?», fragen sie zurück. Wegen des Lärms habe die Liegenschaft überdies an Wert verloren. Nach Gesetz gäbe es die Möglichkeit, für den Wertverlust eine Entschädigung vom VBS einzufordern, zumindest theoretisch. Konkrete Fälle sind nicht bekannt. Entsprechende Klagen sind aufwendig und unsicher.
Dennoch besteht für Karin Thrier und Renate Schlotterbeck Hoffnung. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass entgegen der gängigen Praxis auch Lärmspitzen berücksichtigt werden müssen, nicht nur Jahresdurchschnittswerte (Urteil: BGE 138 II 331). Der wiederkehrende, ohrenbetäubende Lärm eines Bauschuttbrechers sei für die Anwohner nicht zumutbar. Somit stellte das Bundesgericht das Wohl der Menschen über die Lärmschutzverordnung.
Auf der Basis dieses Urteils könnte der Einsatz lauter Waffen eingeschränkt werden. Ob ein Gericht das tatsächlich verfügen würde, sei aber unsicher, sagt Lärmanwalt Peter Ettler: «Das Militär kann für seinen Schiesslärm ein öffentliches Interesse geltend machen.» Doch die Gesundheit der Anwohnerinnen sei ebenfalls im öffentlichen Interesse. Obwohl die Armee auch bei Gerichten oft eine «heilige Kuh» sei, macht Ettler den lärmgeplagten Glarnerinnen Mut: «In diesem krassen Fall könnte sich eine Klage lohnen.»
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