«Lieber Staat, willst du das wirklich?»
Ein Mann möchte auch nach der Trennung von seiner Frau ohne fremde Hilfe zur Hälfte für die Kinder sorgen. Das wird ihm zum Verhängnis.
Veröffentlicht am 22. Mai 2018 - 09:20 Uhr,
aktualisiert am 24. Mai 2018 - 08:54 Uhr
Seine Wut hat auf zwei A4-Seiten ihren Platz gefunden. Dicht beschrieben, 745 Wörter. Die ersten drei signalisieren Zuneigung: «Lieber Schweizer Staat», schreibt Mike Kopp*. Er möchte das mit der Wut denn auch präzisiert haben. «Natürlich war ich hässig, als ich mich hingesetzt habe, um diesen Brief zu schreiben. Aber ich war vor allem eines: fassungslos.» Konsterniert und ohnmächtig über die Erkenntnis, plötzlich ein Absteiger zu sein. «Lieber Staat, ich habe noch nie einen Franken von dir gebraucht. Ich versuchte bis jetzt alles Mögliche, um dir zu helfen und dir zu dienen. Willst du mich trotzdem in die absolute Armut treiben?»
«Lieber Staat, ich habe noch nie einen Franken von dir gebraucht. Ich versuchte bis jetzt alles Mögliche, um dir zu helfen und dir zu dienen. Willst du mich trotzdem in die absolute Armut treiben?»
Mike Kopp ist von seinem Naturell her alles andere als ein Wutbürger. Keiner, der Politik und Institutionen die Gefolgschaft aufgekündigt hat und seine Empörung reflexartig in die Welt brüllt. Der 42-Jährige aus dem Zürcher Limmattal – verschmitzter Gesichtsausdruck, Strubbelfrisur, Mehrtagebart – bezeichnet sich als «sozial und empathisch, offen und neugierig». Wenn etwas schiefläuft, sucht er den Fehler zuerst bei sich und nicht bei den anderen. Politisch Mitte-links, wenn auch nicht aktiv, weil ihm die Parteien zu starr und zu viele Meinungen vorgestanzt erscheinen.
Doch es hat sich zu viel angesammelt in den letzten zwei Jahren, seit er sich von seiner Frau getrennt hat. Seither versucht er, die Arbeit als Pflegefachmann und die Aufgaben eines engagierten Vaters, der für seine beiden vier- und sechsjährigen Buben sorgt, unter einen Hut zu bringen, ohne «die hohle Hand zu machen». Aber immer wieder schlägt er dabei den Kopf an. Oder, wie er es empfindet: Ihm wird auf den Kopf gehauen. Seine finanziellen Reserven sind inzwischen auf dem gleichen Level wie sein Glaube an einen Staat, der seine Bürger ernst nimmt und gerecht behandelt: nahe dem Nullpunkt.
«Wir Eltern machen eigentlich alles so, wie du das willst. Beide in der Arbeitswelt, die Kinder haben eine gute Betreuung und bekommen Liebe. So werden sie nicht zu den Borderline-Kindern, die unsere Gesellschaft produziert, und du kannst dir die Kinderpsychiatrien sparen. Sie würden gute Menschen werden. Wäre das nicht wünschenswert? Aber ich glaube langsam, du willst das nicht.»
Sich gemeinsam um die beiden Buben zu kümmern, nach Idealen, die in vielem nicht dem Diktat von Erfolg, Leistung und Tempo folgen, das war den Kopps von Anfang an wichtig. Und so betreuen sie die Buben je zur Hälfte , ohne fremde Hilfe. Um das Modell nach der Trennung aufrechterhalten zu können, hat Mike Kopp sein Arbeitspensum von 50 auf 60 Prozent aufgestockt und übernimmt mehr Nachtschichten und Samstagsdienste. «Das rächt sich jetzt.»
Von den 3800 Franken Einkommen gehen 1650 Franken für die kleine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung weg, die günstigste, die er finden konnte. So bleibt ihm etwas mehr als das Existenzminimum . Mit den Buben lebt er bescheiden, kein Luxus, nicht mal ein TV-Anschluss. In der Freizeit draussen etwas unternehmen, Ferien nur noch mit dem Zelt, wenn überhaupt. «Skiferien? Was ist das? Sorry, Kinder.» Kein Grund zum Jammern, sagt er, es mache ihm nichts aus, mit wenig durchzukommen. Der Idealist drückt durch. «Geld macht nicht glücklich. Ich bin es, der mich glücklich machen muss.»
Aber Geld ist manchmal eine Notwendigkeit. Als ein Zahn kaputtgeht, hat Mike Kopp keine andere Wahl, als seinen hehren Anspruch, selber für sich zu sorgen, über Bord zu werfen – ein einziges Mal. Er meldet sich beim Sozialamt und ersucht um eine einmalige Unterstützung . Kopp bekommt sie nicht, «weil ich Trottel mir Mühe gebe, mehr zu verdienen». 100 Franken pro Monat zu viel sind es, um vom Staat unterstützt zu werden. Ein Satz der Sozialbeamtin hängt ihm heute noch nach, wie ein Stachel in der Wunde: «Tut uns leid, aber so ist nun einmal das Gesetz. Sie sind jetzt halt in dieser Zielgruppe, die einfach Pech hat.»
«Ich gehe nicht mehr zum Arzt, weil ich Angst vor dem Selbstbehalt habe. Ich gehe nur noch zu Lidl und habe 300 Franken pro Monat für das Essen. Bitte, Staat! Ich habe nichts, aber nimm von mir doch noch mehr und betreibe mich. Pfarrer Sieber, hast du noch Platz im Pfuusbus für eine Familie? Wir kommen!»
Vollends aus der Spur geworfen hat Mike Kopp Ende letzten Jahres der Steuerveranlagungsvorschlag 2016. Die kantonale Behörde hat ihm den Abzug für das zweite Kind gestrichen und ihn der Mutter zugeschlagen. Nun darf seine Exfrau für beide Kinder insgesamt 18'000 Franken abziehen , er fast nichts. Dabei teilen sich die Eltern die Betreuung der Buben und die finanziellen Aufwendungen hälftig. «Da wäre es doch nichts als logisch und fair, wenn jeder von uns für je ein Kind den Abzug machen darf», findet Kopp.
Das Problem ist ein Passus in der Trennungsvereinbarung. Kopp zahlt seiner Ex für die Kinder monatlich 100 Franken – wie er sagt als einvernehmliche Ausgleichszahlung, da die Mutter für die Kinder die Krankenkasse bezahlt. Im Gerichtsentscheid wurden die zweimal 50 Franken aber als Unterhaltsbeitrag deklariert – und wer Unterhaltszahlungen leistet, hat kein Recht auf den pauschalen Kinderabzug. Bei einem Betreuungsmodell mit einem Hauptversorger macht das Sinn, nicht aber bei partnerschaftlichen Lösungen wie bei den Kopps.
Da bleibe nur die Flucht in den Sarkasmus. «Schon wieder die Kategorie ‹Pech gehabt›», sagt Mike Kopp. Nach dem Buchstaben des Gesetzes gibt es an der Auslegung des Steueramts nichts zu rütteln, das weiss er. Allerdings fällt seine persönliche Bilanz verheerend aus. «Meine Frau verdient mehr als ich, profitiert darum vom günstigeren Verheiratetentarif, bekommt zusätzlich die Kinderzulagen, wohnt in der teureren Wohnung und muss dank den hohen Abzügen kaum Steuern zahlen», zählt er auf. «Ich bin in dieser Sache fünfmal der Verlierer.»
«Staat, verstehst du, dass du mich langsam wirklich sauer machst? Wo ist hier noch die Gerechtigkeit? Ich verstehe die Welt nicht mehr.»
Gegen den Veranlagungsvorschlag hat Kopp Beschwerde eingereicht. Ohne grosse Hoffnung. Sein Glaube, redlich behandelt zu werden, ist erschüttert. Es gebe in der Schweiz so viele Verordnungen und Vorschriften, aber nichts werde mehr individuell angeschaut, sagt er. «Da kann einer wie ich noch so versuchen, alles richtig zu machen.»
In letzter Zeit ertappt sich der Familienvater öfters dabei, dass sich Gedanken in seinem Kopf einnisten, die er nie zulassen wollte, weil sie seiner Denkweise zuwiderlaufen. «Ins Burn-out retten» könnte er sich ja, krankschreiben lassen, überhaupt nicht mehr arbeiten und sich vom Staat aushalten lassen. Wie andere das auch machen. Aber noch kämpft der Idealist Mike Kopp dagegen an, so zu denken. Doch ihm stellen sich Fragen, auf die er vergeblich nach Antworten sucht.
«Was ist dein Ziel? Willst du den Mittelstand in den Abgrund werfen? Ich wäre ein pflichtbewusster Mann und wollte nie auffallen und schon gar nicht auf deine Kosten leben. Aber wenn du mir alles nimmst, dann geht bald gar nichts mehr und du musst für mich und meine Familie sorgen. Lieber Staat, willst du das wirklich?»
Ein Freund hat Kopp ermuntert, seinen Brief an den Staat dem Beobachter zu schicken – wohl wissend, dass «der Staat» ein höchst anonymer, nicht wirklich fassbarer Adressat ist. «Aber du schilderst darin, was viele fühlen», habe der Kollege ihm gesagt.
Ursprünglich wollte Mike Kopp seine Gedanken nur für sich in Worte fassen, zur persönlichen Frustverarbeitung, ohne flammenden Appell. Denn eigentlich ist er von seinem Naturell her alles andere als ein Wutbürger. Aber auf Dauer kann «Pech gehabt» für einen Staat keine Antwort sein.
* Name geändert
Haben sich die finanziellen Verhältnisse bei den Ex-Ehepartnern seit der Scheidungsvereinbarung geändert oder lebt einer von ihnen im Konkubinat, kann es Sinn machen, die Scheidungsalimente anzupassen. Beobachter-Mitglieder sehen im Merkblatt «Scheidungsalimente berechnen» nicht nur Beispiele für Geschiedene mit und ohne Kinder, sondern erfahren auch, welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen im Kinderunterhalt auf sie haben könnten. In der Mustervorlage «Scheidungsalimente anpassen» erfahren sie zudem, wie die vertraglich vereinbarten Alimente ohne richterlichen Beizug einvernehmlich geändert werden können.
6 Kommentare