Tatort: Bahnhof Emmenbrücke. Tatbestand: Reisen ohne gültigen Fahrausweis. Tathergang: Frieda Sager aus Emmenbrücke versucht am 16. September vergeblich, ihre Mehrfahrtenkarte Zone 2 auf dem Perron, Fahrtrichtung Luzern, zu entwerten. Der Automat ist defekt. Sie betätigt den SOS-Knopf, wird angewiesen, einen funktionsfähigen Entwerter aufzusuchen. Doch der steht auf dem gegenüberliegenden Perron. Im Zug gerät sie in eine Billettkontrolle. «Der Kontrolleur war sehr aggressiv und belehrte mich, ich müsse halt rechtzeitig auf dem Bahnhof sein. Mit einem defekten Automaten müsse man rechnen», sagt die 46-Jährige. Strafe: ein Zuschlag über 80 Franken

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«Eine richtiggehende Kundenfalle»
Ähnlich erging es dem Wirtschaftsstudenten Michael Zäch. Der Rheintaler besuchte im September ein Fest in Zürich. Obwohl er zehn Minuten vor Abfahrt am Bahnhof war, konnte er den Nachtzuschlag nicht lösen. «Ein Automat war defekt. Vor dem andern hatte sich eine lange Warteschlange gebildet», erinnert er sich. Sofort wandte sich der Inhaber eines Generalabonnements an die Zugbegleiterin und fragte, ob er bei ihr den Zuschlag lösen könne. Doch sie liess ihn abblitzen. Erst im Zug bemühte sie sich um ihn: Sie nahm seine Personalien auf, um ihm 80 Franken abzuknöpfen. «Die Fahrgäste wurden im Akkord abkassiert. Kaum einem war es gelungen, den Zuschlag zu lösen», sagt der 20-Jährige.

Für Cornelia Füeg sind solche Vorfälle ein Ärgernis. «Der Nachtzuschlag ist eine richtiggehende Kundenfalle, gegen die ich kämpfe», sagt die Ombudsfrau des öffentlichen Verkehrs. Füeg registriert nicht nur am meisten Beschwerden wegen ungültiger Billette, sondern stellt auch eine «Verhärtung der Fronten» fest. Auch beim Beobachter-Beratungszentrum mehren sich die Klagen. Hintergrund ist die Null-Toleranz-Politik der SBB bei Zügen mit Selbstkontrolle. Seit 2006 werden Schwarzfahrer systematisch erfasst. Wer erwischt wird, zahlt 80 Franken, bleibt zwei Jahre registriert und wird im Wiederholungsfall mit 120 respektive 150 Franken bestraft. Dank verstärkten Kontrollen sank die Schwarzfahrerquote bei den SBB von 4 auf 1,35 Prozent. Mediensprecher Roland Binz erklärt: «Es spielt keine Rolle, warum jemand keinen gültigen Fahrausweis hat. Unser Zugpersonal kann leider nicht zwischen Absicht und Irrtum unterscheiden.» Die Zugbegleiter haben kaum Spielraum. «Wir können nicht mehr entscheiden, ob wir uns kulant zeigen. Das macht jetzt eine zentrale Stelle», so Jürg Hurni, Zentralpräsident des Zugpersonalverbands.

Auch Daniel Wepfer bekam die Nulltoleranz zu spüren: Der Besitzer eines Abonnements des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) wurde in der S-Bahn von Zug nach Zürich kontrolliert und zeigte sein ZVV-Abonnement. Die Kontrolleure wollten wissen, wo er eingestiegen sei. Er war ehrlich und zeigte das zusätzliche Billett. Doch er hatte aus Versehen eine Zone zu wenig gelöst - und wurde gebüsst. «Ich hätte erwartet, dass ich nachzahlen kann. Ich bin ein guter Kunde und kein Schwarzfahrer», sagt der Pendler. «Ich wünschte mir, die Bahnen würden vermehrt nach dem Prinzip ‹Im Zweifel für den Kunden› handeln», so Ombudsfrau Cornelia Füeg.

Gut zu wissen: Wer sich begründet gegen einen Zuschlag wehrt, dem erlässt die SBB-Inkassostelle in der Regel 40 Franken. Eine weitere Adresse ist die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr; zu finden unter www.ombudsstelle.ch.