Seit die Bahn Schwarzfahrer konsequent bestraft, trifft es immer wieder auch die Falschen - wie Rudolf Schumacher: Der Rentner wollte nach Baden. In Zürich stieg er versehentlich in einen Zug ohne Halt bis Olten. Unterwegs kam kein Kontrolleur, erst am Bahnhof Olten konnte er nach dem nächsten Zug zurück fragen. Dieser war unbegleitet, Schumacher geriet in eine Kontrolle und wurde mit einem Zuschlag von 80 Franken bestraft. «Nur weil ich versehentlich den falschen Zug erwischt hatte, wurde ich wie ein Schwarzfahrer behandelt», ärgert er sich. Die SBB reichten Strafanzeige ein, weil er den Zuschlag nicht akzeptierte.

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Schumacher ist nicht der Einzige, der die harte Haltung zu spüren bekam: Selbst wer wegen eines defekten Billettentwerters eine Mehrfahrtenkarte nicht abstempeln kann, kann nicht mehr auf Kulanz hoffen (siehe Artikel zum Thema «SBB: Im Zweifel schuldig»). Die öffentlichen Transportunternehmen wollen notorische Schwarzfahrer identifizieren, deshalb bestrafen und registrieren sie so konsequent. Das Kontrollpersonal hat kaum mehr Ermessensspielraum. «Wer in den klar gekennzeichneten Zügen mit Selbstkontrolle kein Billett hat, muss den Zuschlag von 80 Franken bezahlen», sagt SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi.

Doch jetzt pfeift die Justiz die Bahn zum ersten Mal zurück und zwingt sie zu mehr Kulanz: Schumacher habe nicht einmal fahrlässig gehandelt, befindet das Richteramt Olten-Gösgen. «Das Gericht hält klar fest, dass sich ein Reisender nicht strafbar macht, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann», erklärt der Zürcher Rechtsprofessor Felix Uhlmann. Anders gesagt: Die Bahnen können nicht mehr jeden, der ohne Billett fährt, über denselben Leisten schlagen. Allerdings akzeptieren die SBB den Entscheid nicht und ziehen ihn weiter.