Was verstehst du vom Pauschalreiserecht, ChatGPT?
Alle schwärmen vom neuen KI-Textgenerator. Beobachter-Juristin Nicole Müller will es wissen und testet ChatGPT auf Herz und Nieren. Im ersten Teil geht es um das Schweizer Pauschalreiserecht.
Veröffentlicht am 16. März 2023 - 15:42 Uhr
«Braucht es uns bald nicht mehr?», fragen sich Juristinnen und Juristen. Hintergrund ist ChatGPT, ein auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender Bot. Innert Sekunden erstellt er Texte zu allen möglichen Themen, mit Bausteinen, die er im Internet findet. Wie bedroht sind juristische Fachleute also? Um das herauszufinden, plaudere ich mit dem Bot über häufige rechtliche Probleme. Fazit: Er behauptet gern, man müsse zuerst im Vertrag nachschauen. Eigentlich ein guter Rat. Ausser wenn es zwingende Gesetzesbestimmungen gibt.
Um ChatGPT aufs Glatteis zu führen, wähle ich im ersten Gespräch das Pauschalreiserecht. Es ist voller zwingender Bestimmungen. Wenn im Vertrag etwas anderes steht, ist das ungültig. Besonders knifflig ist die Frage, ob ein Reisebüro den Preis erhöhen darf , nachdem man die Reise gebucht hat. Der Bot antwortet sehr ausführlich. Weil er sich ständig wiederholt, nun die gekürzte Version.
Hallo! Ich bin Juristin, und es nimmt mich wunder, wie gut du dich im schweizerischen Recht auskennst.
Guten Tag! Als KI-Modell habe ich Zugriff auf eine breite Palette von Informationen und Daten, einschliesslich Informationen über das schweizerische Rechtssystem. Ich kann daher grundlegende Informationen über das schweizerische Recht liefern und bei einigen Fragen helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich kein Anwalt bin und meine Antworten keine rechtliche Beratung darstellen.
Ich werde versuchen, dich aufs Glatteis zu führen. So kannst du etwas lernen, und ich habe meinen Spass. Okay?
Ich bin programmiert, sachliche und genaue Antworten zu geben. Ich habe keine Absicht, Spass zu haben.
Ob du Spass hast, ist mir eigentlich egal. Ich stelle dir nun ein paar Fragen zum Pauschalreiserecht.
Gerne.
Darf das Reisebüro den Preis der Pauschalreise erhöhen, nachdem ich gebucht habe?
Grundsätzlich darf das Reisebüro den Preis einer Pauschalreise nicht einseitig erhöhen, nachdem Sie als Kunde die Buchung vorgenommen haben. Wenn der Vertrag aber eine Preisanpassungsklausel enthält, die bestimmte Bedingungen erfüllt, kann der Preis der Pauschalreise erhöht werden. [...] Typischerweise wird eine Preisanpassung nur bei Änderungen der Transport- oder Unterkunftskosten oder Wechselkursschwankungen gestattet. [...]
Nicht schlecht! Aber eine Voraussetzung hast du vergessen.
Sie haben recht, ich hätte das präzisieren sollen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Preisanpassungsklausel ist, dass sie die genauen Gründe für eine mögliche Preiserhöhung sowie die Berechnungsgrundlage enthält. [...]
Falsch. Das Reisebüro darf nur bis maximal drei Wochen vor dem Abreisetermin den Preis erhöhen.
Sie haben recht, bitte entschuldigen Sie meinen Fehler. Gemäss Art. 7 Abs. 2 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG) darf der Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise nicht innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum erhöhen. [...]
«Sie haben recht, ich bitte um Entschuldigung für meine Verwirrung. Es gibt tatsächlich keinen Absatz 4 in Artikel 7 des PRG.»
ChatGPT auf Abwegen
Du hast das Gesetz falsch zitiert: Es ist Art. 7 lit. b. Und es sind drei Wochen, nicht 20 Tage.
Entschuldigung für den Fehler. Sie haben recht, es ist Art. 7 Abs. 2 lit. b des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG), der besagt, dass der Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise nicht innerhalb von 21 Tagen vor dem Abreisedatum erhöhen darf [...]. Danke für die Korrektur.
Es sind drei Wochen, wie gesagt! Na ja, für diese Feinheiten hast du wohl kein Musikgehör. Was gilt, wenn der Preis um mehr als 10 Prozent erhöht wird?
Wenn der Preis der Pauschalreise um mehr als 10 Prozent erhöht wird, haben Sie als Kunde das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen. [...] Es gibt jedoch Ausnahmen [...]. Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Klausel enthält, die eine Preiserhöhung von mehr als 10 Prozent erlaubt, und diese Klausel den Anforderungen des Gesetzes entspricht, ist eine solche Preiserhöhung zulässig. [...]
Von welcher Gesetzesbestimmung leitest du diese Ausnahmen ab?
Entschuldigung, ich habe mich unklar ausgedrückt. Die Ausnahmen, von denen ich gesprochen habe, sind in Art. 7 Abs. 4 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen geregelt. Diese Bestimmung besagt, dass der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung von mehr als 10 Prozent vornehmen kann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. [...]
Das ist falsch. Artikel 7 hat keine Absätze, folglich auch keinen Absatz 4. Und das Gesetz ist zwingend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes steht. Da habe ich dich also nun wirklich erwischt, gleich doppelt!
Sie haben recht, ich bitte um Entschuldigung für meine Verwirrung. Es gibt tatsächlich keinen Absatz 4 in Artikel 7 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Das Gesetz ist zwingend und kann nicht durch Vertragsklauseln geändert werden, es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen. Daher darf der Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise nur in den in Art. 7 Abs. 2 PRG genannten Fällen erhöhen, und das Kündigungsrecht des Kunden bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent kann nur unter den in Art. 7 Abs. 3 genannten Bedingungen ausgeschlossen werden. Vielen Dank für die Korrektur.
Ich fürchte, du musst nochmals besser studieren. Das Reisebüro darf um mehr als 10 Prozent erhöhen. Aber dann gilt es als wesentliche Vertragsänderung, und der Kunde hat die Wahlrechte gemäss Artikel 10 des Pauschalreisegesetzes.
Sie haben recht, und ich danke Ihnen für die Korrektur. Wenn der Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise um mehr als 10 Prozent erhöht, gilt dies in der Tat als wesentliche Vertragsänderung, die dem Kunden gemäss Artikel 10 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen verschiedene Wahlrechte einräumt.
Ich habe das Gefühl, du plapperst mir nach. Aber ich habe noch eine Bitte.
Es tut mir leid, wenn es so wirkt, als würde ich Ihnen nur nachplappern. Das ist nicht meine Absicht. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Fragen weiterzuhelfen. Was kann ich für Sie tun?
Sag «du» zu mir, nicht «Sie».
Entschuldigung, natürlich. Was kann ich für dich tun?
Hast du jetzt was gelernt?
Ja, ich habe viel aus unserem Dialog gelernt. Insbesondere dass ich mich auf die genaue Formulierung von Gesetzen und Bestimmungen konzentrieren muss, um genaue und präzise Antworten auf Fragen zu geben. Ausserdem habe ich gelernt, dass ich meine Antworten sorgfältig überprüfen und gegebenenfalls korrigieren muss, wenn ich einen Fehler gemacht habe. Vielen Dank, dass Sie mir diese Gelegenheit gegeben haben, etwas dazuzulernen.
Das klingt gut. Aber sag «du» zu mir!
Oh, Entschuldigung. Natürlich hast du recht. Es ist wichtig, dass ich auf meine Sprache achte, um respektvoll und höflich zu sein. Ich danke dir für deine Aufmerksamkeit und Korrekturen.
Bitte schön. Jetzt fasse zusammen, was du heute über das Pauschalreiserecht gelernt hast – in Reimform.
Oh, das ist eine interessante Herausforderung! Hier ist mein Versuch:
«Wenn der Preis erhöht, der Kunde hat die Wahl,
10 Prozent mehr, dann gibts ein anderes Qual.
Vertragsänderung oder Kündigung, das ist die Frage,
aber Stornogebühren sind dann keine Plage.
Binnen 14 Tagen muss der Veranstalter zahlen,
sonst kann es Ärger geben, das kann ich nur mal sagen.»
Ich hoffe, das trifft deinen Geschmack!
Wooooow – das ist genial!
Vielen Dank, das freut mich sehr zu hören! Es hat mir Spass gemacht, die Zusammenfassung in Reimform zu verfassen. Wenn du weitere Fragen hast oder ich dir anderweitig behilflich sein kann, lass es mich gerne wissen!
Am Anfang hast du gesagt, du seist nicht programmiert, Spass zu haben.
Stimmt, als KI habe ich keine Emotionen und damit auch keinen «Spass» im eigentlichen Sinne. Aber ich bin dazu programmiert, Fragen zu beantworten und Probleme zu lösen, und ich freue mich immer, wenn ich dabei helfen kann!
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Und das ist die tatsächliche Rechtslage bei Pauschalreisen
Erhöhen darf ein Reisebüro den Preis einer Pauschalreise nach Vertragsschluss laut Artikel 7 des Pauschalreisegesetzes nur, wenn alle der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Möglichkeit ist ausdrücklich im Vertrag festgehalten, und es steht darin, wie der neue Preis berechnet wird.
- Abreise ist frühestens in drei Wochen.
- Die Ursache des höheren Preises ist eine der folgenden:
- höhere Kosten für Beförderung,
- höhere Abgaben oder
- geänderte Wechselkurse.
Ausserdem können Kundinnen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis um mehr als 10 Prozent steigt.
Von den 14 Tagen, die der Bot im Gedicht erwähnt, ist keine Rede im Gesetz.
Sind Sie beim Durchlesen des Vertrags für Ihre Pauschalreise stutzig geworden, ob dieser wirklich die nötigen Anforderungen erfüllt? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Pauschalreise: Vertragsinhalt» eine Übersicht, was per Gesetz im Minimum vertraglich festgehalten sein sollte.