Wie viele Gläser Rotwein darf ich trinken, wenn ich noch fahre?
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: keins. Oder höchstens ein Glas zum Anstossen. Generell: Ab 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft oder 0,5 Promille gilt man als fahrunfähig. Wie viele Gläser
das sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt etwa vom Körpergewicht ab und davon, ob man dabei etwas isst oder wie langsam oder schnell getrunken wird.
Mit weniger als 0,5 Promille kann mir also nichts passieren.
Das stimmt nur bedingt. Wer unter dem Grenzwert bleibt, gilt zwar nicht unwiderlegbar als fahrunfähig. Es ist aber möglich, dass die Behörden anderweitig nachweisen können, dass jemand nicht mehr fahrfähig war – etwa bei einem auffälligen Fahrstil oder bei auffälligem Verhalten.
Muss ich blasen, auch wenn ich gar nicht auffällig gefahren bin?
Ja. Die Polizei
darf
systematische Atemalkoholtests durchführen – also grundlos und ohne Verdacht auf Alkoholkonsum kontrollieren.
Der Wert auf dem Röhrchen ist mir unerklärlich. Ich akzeptiere das Resultat nicht.
Dann müssen Sie nochmals blasen. Seit dem 1. Oktober 2016 ersetzt ein neues Messgerät die Blutprobe. Es gibt die Werte in Milligramm pro Liter Atemluft an – 0,25 Milligramm entsprechen 0,5 Promille. Nur in Ausnahmefällen wird auf die Blutprobe zurückgegriffen.
- Rot = Schwere Widerhandlung (es drohen harte Konsequenzen)
- Orange = Fahrunfähigkeit
- Grün = Tolerabler Bereich (Fahrunfähigkeit kann trotzdem vorliegen)
Das neue Gerät zeigt einen Wert von 0,25 Milligramm Atemalkohol pro Liter an. Lohnt es sich, noch eine Blutprobe zu verlangen?
Ja. Das neue Messgerät ist zwar sehr genau und gilt als «beweissicher». Dennoch ist es theoretisch möglich, dass Sie mit einer Blutprobe besser wegkommen. Man kann sich an folgende Faustregel halten: Es lohnt sich, auf einer Blutprobe zu bestehen, wenn die vorherige Kontrolle nahe beim oder nur geringfügig über dem Grenzwert lag (siehe Grafik oberhalb). Eher darauf verzichten sollte man, wenn der Wert nahe beim nächsten Schwellenwert liegt, etwa knapp unter 0,4 Milligramm pro Liter. Die Gefahr besteht, dass man bei einer Blutprobe darüberliegt.
Ich trinke regelmässig und viel. Aber nie, wenn ich danach noch mit dem Auto fahren muss. Habe ich trotzdem etwas zu befürchten?
Unter Umständen ja. Wenn die Behörden von Ihren Trinkgewohnheiten erfahren, etwa über den Hausarzt oder wenn Sie sturzbetrunken zu Fuss oder mit dem Velo auf Polizisten treffen, kann man Sie ganz aus dem Verkehr ziehen. Falls das Strassenverkehrsamt den Schluss zieht, dass Sie ein Suchtproblem haben, das Ihre Fahreignung ausschliesst, kann es Ihnen den Ausweis entziehen
. Dass Sie nie angetrunken gefahren sind, spielt dann keine Rolle.
Ich bin Neulenker und habe den Führerausweis auf Probe. Was gilt für mich?
Faktisch ein Alkoholverbot. Sie dürfen nicht mehr als 0,1 Promille im Blut haben – sonst hat es Konsequenzen. Das gilt übrigens auch für Fahrschüler und Fahrlehrer, Begleitpersonen bei Lernfahrten sowie für Berufschauffeure
.
Stimmt es, dass ich als Beifahrer so viel trinken kann, wie ich will?
Ja, zumindest als gewöhnlicher Beifahrer und nicht als Begleitperson bei einer Lernfahrt. Natürlich müssen Sie sich verantworten, wenn Sie berauscht etwa ans Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen.
Ich fahre mit dem Velo von der Party nach Hause. Was geschieht, wenn ich betrunken angehalten werde?
Sie müssen mit einer Busse rechnen. Und wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sicher weiterzufahren, kann die Polizei Ihr Velo auf der Stelle beschlagnahmen. Zudem kann Ihnen der Kanton ein Velofahrverbot von mindestens einem Monat aufbrummen. Sollten Sie wegen schwerer Alkoholsucht generell nicht mehr in der Lage sein, sicher zu fahren, kann man Ihnen das Velofahren ganz verbieten
. Autofahrern droht in diesem Fall ein Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit.
Nez Rouge ist eine nationale Initiative zur Unfallverhütung. Ehrenamtliche Helfer fahren Leute, die sich selber als fahruntüchtig einstufen, im eigenen Fahrzeug nach Hause. Seit die Aktion im Dezember 1990 gestartet wurde, konnten bis heute über eine halbe Million Personen sicher nach Hause begleitet werden. Infos unter www.nezrouge.ch.
Bei Alkohol am Steuer gibt es so gut wie keine Entschuldigung, weshalb strikte Grenzwerte gelten. Mitglieder des Beobachters erfahren mithilfe eines Merkblatts, wie hoch sich die Bussen je nach Promillegehalt belaufen, wann der Fahrausweis weg ist und weshalb schon eine tiefe Alkoholkonzentration als Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) angesehen werden kann.