Als Faustregel gilt: Wer genügend lange Beine hat, um im Sitzen in die Pedale treten zu können, darf Velo fahren. Doch auch für das Radfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.

Daneben gibt es spezielle Regeln, die nur für Velofahrer gelten. So dürfen sie etwa rechts neben einer Autokolonne vorbeifahren, wenn genug freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist hingegen untersagt.

Und was viele Bikerinnen und Biker nicht wissen: Wer Velo fährt, muss fahrfähig sein. Mit anderen Worten: nicht betrunken.

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Diese Strafen drohen Velofahrern

Wer alkoholisiert auf dem Drahtesel von der Polizei angehalten wird, muss möglicherweise zu Fuss nach Hause. Die Beamten können das Velo nämlich auf der Stelle beschlagnahmen.

Danach kann das Strassenverkehrsamt einem Velofahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen. Bei einer Velofahrt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder unter Drogeneinfluss ist das Velofahrverbot sogar obligatorisch.

Doch damit nicht genug: In krassen Fällen – insbesondere beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogensucht – droht sogar eine Ausweitung des Fahrverbots auf die Motorfahrzeugkategorien in Form eines unbefristeten Ausweisentzugs.

Mehr zu Velo und Verkehrsregeln bei Guider

Wie bei den Vierrädern gelten auch für Zweiräder gewisse Regeln. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnent, welche speziellen Verkehrsregeln Velofahrer beachten sollten, wie Sie und Ihre Kinder mit dem Drahtesel am sichersten unterwegs sind und ob auf dem Velo eine Helmpflicht gilt.

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