Grillen-Pulver neu in Lebensmitteln erlaubt – das müssen Sie wissen
Seit kurzem ist Pulver aus Hausgrillen als neues Lebensmittel in der EU und auch in der Schweiz zugelassen. Muss das deklariert werden? Was ist mit Allergikern und Veganern?
Veröffentlicht am 21. Februar 2023 - 15:14 Uhr
Seit 2017 dürfen bestimmte Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Anfang Jahr hat die EU die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) genehmigt. Seit wenigen Wochen ist es auch in der Schweiz erlaubt.
Seither machen in sozialen Medien Fake News die Runde. So wird unter anderem behauptet, dass man den Leuten Insekten unterjubelt und ohne Deklaration zum Beispiel in die Schokolade oder in die Pizza mischen würde.
Muss das Insektenpulver deklariert werden?
Ja. Und zwar in der EU und in der Schweiz. Wenn Insektenpulver verwendet wird, müssen sowohl der lateinische als auch der deutsche Name auf der Verpackung vermerkt sein. Es muss Folgendes in den Zutaten stehen: «Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille).» Wer kein Insektenpulver zu sich nehmen will, muss also die Zutatenliste auf der Verpackung genau lesen.
In welchen Produkten kann das Pulver überall drinstecken?
Das Pulver darf in Brot, Getreideriegeln, Schokolade, Guetsli, Teigwaren, Saucen, Pizza und einigen weiteren Produkten verwendet werden. Es ist genau festgelegt, wo Insektenpulver drin sein kann und auch in welcher Menge. In der EU-Verordnung ist die vollständige Liste enthalten.
Was ist mit vegetarischen und veganen Produkten?
Insekten gelten als Lebensmittel tierischer Herkunft. Wenn also irgendwo Insektenpulver drin ist, darf das Produkt nicht als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sein. Umgekehrt heisst das: Überall, wo vegetarisch oder vegan draufsteht, sind keine Hausgrillen drin.
Schaden Grillen der Gesundheit?
Insekten werden in der Schweiz als sogenannte neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen dafür bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur nach einer strengen Prüfung und wenn sie sicher seien, würden solche neuartigen Lebensmittel bewilligt. Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit stellt das teilweise entfettete Pulver aus Hausgrillen kein Risiko für die Gesundheit dar. Auf der Etikette müsse allerdings ein Allergiehinweis stehen: Die Zutat kann allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind.
1 Kommentar
Guten Tag, Ich freue mich, dass endlich hierüber berichtet wird und hätte eine oder zwei Fragen.
Was sind "neuartige Lebensmittel" und was sind "neuartige traditionelle Lebensmittel"? In der Verordung des EDI über neuartige Lebensmittel (https://www.fedlex.admin.ch/eli/…)
werden die Anforderungen für ein Gesuch für "für neuartige Lebensmittel" (Art.2) und das Gesuch für "neuartige traditionelle Lebensmittel" (Art.3) beschrieben, danach spricht das Papier nur noch über "neuartige traditionelle Lebensmittel".
Der Anhand desselben Dokuments regelt dann den Punkt, welche "neuartigen und neuartigen traditionellen Lebensmittel" in der Schweiz OHNE Bewilligung zugelassen sind und da steht folgendes:
"Ohne Bewilligung in der Schweiz verkehrsfähige neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel:
Sämtliche Lebensmittel, die nach der Verordnung (EU) 2015/22836 in Verkehr gebracht werden dürfen."
Ist es demnach nicht so, dass jegliche in der EU gemäss Verordnung (EU) 2015/22836 zuigelassene Lebensmittel in der Schweiz ohne weitere Bewilligung zugelasen sind?
Die EU hat 2023 folgende Insekten als Lebensmittel zugelassen:Mehlwürmer, Grillen, Heuschrecken, Schimmelkäferlarven (https://www.agrarheute.com/poli…).
Besten Dank für Ihre Aufklärung hierüber im Voraus.